Gebührenordnung
Gebührenordnungen sind Rechtsnormen wie Gesetze oder auch öffentliche Satzungen, welche die Gebühren als Gegenleistung für bestimmte Dienstleistungen oder Tätigkeiten administrativ durch Höchstpreise festlegen.
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Gebührenordnungen in der Praxis
- Ärzte
- Apotheker[1]
- Zahnärzte
- Tierärzte
- Notare
- Steuerberater
- Psychotherapeuten
- Hebammen
Es gibt auch Gebührenordnungen für diverse spezielle Tätigkeitsbereiche, u. a.:
- Straßenreinigungsgebühren in den kommunalen Straßenreinigungssatzungen,
- Abfallgebühren in den kommunalen Abfallsatzungen oder
- zur Nutzung öffentlicher Einrichtungen, z. B. Schwimmbäder, Hallen und Plätze (hier meist als Eintrittspreis bezeichnet).
Weiterhin gibt es allgemeine Gebührenordnungen, z. B.:
- das Gerichts- und Notarkostengesetz,
- das Gerichtskostengesetz,
- das Gesetz über Gerichtskosten in Familiensachen.
Historisch gab es Gebührenordnungen für
- Rechtsanwälte, heute Rechtsanwaltsvergütungsgesetz,
- Architekten und Ingenieure, heute Honorarordnung für Architekten und Ingenieure.
Gebühren
Die durch die Gebührenordnung erhobenen Entgelte sind nicht immer Gebühren im rechtlichen Sinne, so dass der Wortstamm Gebühr irreführend sein kann, denn der Rechtsbegriff Gebührenordnung ist nicht legal definiert.
Siehe auch
- Markttransparenz
- Zoll (Zolltarif)
Anmerkungen
- ↑ Vgl. auch Apotecken Tax der Stadt Dreszden MDLIII. Faksimile mit einer Einführung von Wolfgang-Hagen Hein. Eutin 1953 (= Veröffentlichungen der Internationalen Gesellschaft für Geschichte der Pharmazie. Neue Folge, Band 2).
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