Resolution 17 des UN-Sicherheitsrates
UN-Sicherheitsrat Resolution 17 | |
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Datum: | 10. Januar 1947 |
Kennung: | S/RES/17 |
Abstimmung: | Dafür: 9 Dagegen: 0 Enthaltungen: 2 |
Gegenstand: | Hinrichtung politischer Gefangener in Griechenland |
Ergebnis: | angenommen |
Zusammensetzung des Sicherheitsrats 1947: | |
Ständige Mitglieder: | |
China Republik 1928 CHN Frankreich FRA Vereinigtes Konigreich GBR Sowjetunion 1923 SUN Vereinigte Staaten 48 USA | |
Nichtständige Mitglieder: | |
Australien AUS Belgien BEL Brasilien 1889 BRA Kolumbien COL Polen POL Syrien 1932 SYR |
Die Resolution 17 des UN-Sicherheitsrates ist eine Resolution, die der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen in der 91. Sitzung am 10. Januar 1947 beschloss.
Inhalt
Es wurde beschlossen, dass die durch die Resolution 15 des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen eingesetzte Kommission nicht befugt ist, die Regierungen Griechenlands, Albaniens, Bulgariens oder Jugoslawiens zu ersuchen, die Hinrichtungen ihrer politischen Gefangenen aufzuschieben, es sei denn, sie könnten als Zeugen aussagen, die die Kommission bei ihrer Aufgabe unterstützen würden.
Abstimmungsergebnis
Die Resolution wurde mit 9 Stimmen bei 2 Enthaltungen von Polen und der Sowjetunion angenommen.
Weblinks
Wikisource: United Nations Security Council Resolution 17 – Quellen und Volltexte (englisch)