Resolution 79 des UN-Sicherheitsrates
UN-Sicherheitsrat Resolution 79 | |
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Datum: | 17. März 1950 |
Sitzung: | 462 |
Kennung: | S/RES/79 |
Abstimmung: | Dafür: 9 Dagegen: 0 Enthaltungen: 0 |
Gegenstand: | Rüstungsbeschränkungen und Abrüstung |
Ergebnis: | angenommen |
Zusammensetzung des Sicherheitsrats 1950: | |
Ständige Mitglieder: | |
China Republik 1928 CHN Frankreich FRA Vereinigtes Konigreich GBR Sowjetunion 1923 SUN Vereinigte Staaten 48 USA | |
Nichtständige Mitglieder: | |
Kuba CUB Ecuador ECU Agypten 1922 EGY Indien IND Norwegen NOR Jugoslawien Sozialistische Föderative Republik YUG |
Die Resolution 79 des UN-Sicherheitsrates ist eine Resolution, die der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen am 17. Januar 1950 beschloss.
Inhalt
Nachdem der Sicherheitsrat die Resolution 79 verabschiedet und den Text der Resolution 300 der Generalversammlung über die Regelung und allgemeine Reduzierung konventioneller Waffen und Streitkräfte erhalten hatte, beschloss der Rat, die Resolution der Kommission für konventionelle Rüstung zur weiteren Prüfung gemäß dem Arbeitsplan der Kommission zu übermitteln.
Abstimmungsergebnis
Die Resolution wurde mit neun Stimmen angenommen. Jugoslawien war anwesend, stimmte aber nicht ab, und die Sowjetunion war abwesend.
Weblinks
Wikisource: United Nations Security Council Resolution 79 – Quellen und Volltexte (englisch)