Vertretungen der deutschen Regionen und kommunalen Verbände bei der Europäischen Union

Vertretungen der deutschen Regionen und kommunalen Verbände bei der Europäischen Union sind neben der Ständigen Vertretung der Bundesrepublik Deutschland bei der Europäischen Union, der Gemeinsamen Vertretung der deutschen Länder und den einzelnenLandesvertretungen der deutschen Länder weitere deutsche Vertretungen bei der Europäischen Union in Brüssel.

Bestehende Vertretungen

Als Vertretungen der deutschen Regionen und kommunalen Verbände existieren im Moment

Aufgaben und Ziele

Die Vertretungen nehmen die Interessen ihrer Mitglieder auf europäischer Ebene wahr:

  • Sie informieren frühzeitig über europapolitische Entwicklungen und nehmen spezifische Interessen bei den EU-Institutionen wahr.
  • Sie beraten Wirtschaft, Verbände, bei der Nutzung von EU-Förderprogrammen und vermittelt Kontakte.
  • Sie sind Ansprechpartner für Unternehmen, Bildungs- und Forschungseinrichtungen sowie einzelne Bürger.
Vertretungen der deutschen Länder und Regionen bei der Europäischen Union

Vertretung des Bundes:
Ständige Vertretung der Bundesrepublik Deutschland bei der Europäischen Union

Gemeinsame Vertretung der deutschen Länder:
Beobachter der Länder bei der Europäischen Union

Landesvertretungen der deutschen Länder:
Baden-Württemberg | Bayern | Berlin | Brandenburg | Bremen | Hamburg und Schleswig-Holstein | Hessen | Mecklenburg-Vorpommern | Niedersachsen | Nordrhein-Westfalen | Rheinland-Pfalz | Saarland | Sachsen | Sachsen-Anhalt | Thüringen

Vertretungen der deutschen Regionen und kommunalen Verbände:
Baden-Württembergische Kommunen | Bayerische Kommunen | Sächsische Kommunen | Region Stuttgart | Deutscher Landkreistag | Deutscher Städtetag | Deutscher Städte- und Gemeindebund