Bildtafel der Verkehrszeichen in der Deutschen Demokratischen Republik von 1956 bis 1964

Aufgrund langer Laufzeiten wurde ein wiederholtes Nachbearbeiten der handgefertigten DDR-Verkehrsschilder erforderlich, was im Laufe der Jahre ein charakteristisches Bild ergab.

Die Bildtafel der Verkehrszeichen in der Deutschen Demokratischen Republik von 1956 bis 1964 zeigt die Verkehrszeichen in der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), wie sie durch die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) vom 4. Oktober 1956 als Verordnung über das Verhalten im Straßenverkehr (Straßenverkehrs-Ordnung – StVO –) vom Ministerrat der DDR eingeführt worden sind[1] und durch Verordnung vom 23. November 1956 auch für Ost-Berlin gültig wurden.[2]

In Ostdeutschland wurde das Sinnbild für Automobil zwischen 1956 und 1977 dreimal „modernisiert“.
Ostberliner Straßenszene vom Dezember 1963 mit Verkehrszeichen der Zeit von 1956 bis 1964: Bild 6 Schleudergefahr und Bild 29 Parkverbot. Das Zusatzzeichen wurde ab 1964 durch eine Warnfahne ersetzt.

Mit der Straßenverkehrs-Ordnung vom 4. Oktober 1956 setzte der Ministerrat einerseits die vorhergehende StVO aus dem Jahr 1937 außer Kraft,[3] bestätigte aber andererseits auch viele ihrer grundsätzlichen Vorschriften in Wort und Bild. Insgesamt wurde auf neue Entwicklungen und Erkenntnisse im Straßenverkehr eingegangen und diese an die Verhältnisse in der Deutschen Demokratischen Republik angepasst. Der Zeitpunkt der Veröffentlichung der DDR-StVO von 1956 lag nur wenige Monate nach der Veröffentlichung einer Novelle der StVO von 1937 in der Bundesrepublik Deutschland.[4] Ein Vergleich beider, im selben Jahr erschienener StVOs macht deutlich, dass etliche in der Bundesrepublik neu eingeführte Zeichen (vergleiche Bildtafel der Verkehrszeichen in der Bundesrepublik Deutschland von 1956 bis 1971) auch in der DDR-StVO erschienen. Interessant war unter anderem die vergleichbare, aber doch eigenständige Weiterentwicklung des Fahrtrichtungspfeils. Mit der StVO von 1956 übernahm die DDR grundsätzliche aktualisierte Vorgaben verschiedener internationaler Übereinkommen, wie das farbliche Erscheinungsbild des Pfeilbildes.[5]

Befremden löste in rechtswissenschaftlichen Kreisen der DDR eine Aussage des Justizministeriums und der Staatsanwaltschaft aus, nach der „selbst ein fahrlässiger Verstoß eines Rad- oder Autofahrers oder Fußgängers im Großstadtverkehr gegen die Straßenverkehrsordnung ... ein Ausdruck des verschärften Klassenkampfes“ sei. Zur Glättung der Wogen teilte die „Kommission des Zentralkomitees zur Überprüfung von Angelegenheiten von Parteimitgliedern“ im SED-Zentralorgan „Neues Deutschland“ vom 21. Juni 1956 mit, dass Minister und Anwaltschaft „von lebensfremden Theoretikern“ verleitet worden waren.[6]

Nachdem sich das Verkehrsaufkommen bis 1964 deutlich erhöhte, wurde zu diesem Zeitpunkt eine erneute Überarbeitung der StVO nötig.

Fahrtrichtungspfeil

  • Westdeutschland, 1953–1956
    Westdeutschland,
    1953–1956
  • Westdeutschland, ab 1. Mai 1956–1971; mit geänderter Farbgebung bis 1992
    Westdeutschland,
    ab 1. Mai 1956–1971;
    mit geänderter Farbgebung bis 1992
  • Ostdeutschland, 1934–1956
    Ostdeutschland,
    1934–1956
  • Ostdeutschland, ab 4. Oktober 1956–1964
    Ostdeutschland,
    ab 4. Oktober 1956–1964

Farben

Ostdeutsche Straßenszene am Neuen Tor in Neubrandenburg 1962. Die Beschilderung der StVO von 1956 übernimmt in ihrer handgemalten Ausführung an diesen hölzernen Wegweisern nicht die typographischen Normvorgaben.
Selbst Schilder, die bereits mit der Reichs-Straßenverkehrs-Ordnung von 1934 hätten ausgemustert sein müssen, waren 1961 im Straßenbild zu finden, wie das weiße Richtungsschild mit rotem Rand, das irgendwann zu einem Parkplatzhinweisschild wurde.

Nachdem sich die Verantwortlichen in der DDR von den nach dem Krieg in Westdeutschland weitergeführten Standards wie RAL und DIN lösen wollten, um unter anderem die Souveränität ihres Staates zu unterstreichen, gehörte es zu den großen Projekten des Landes, eine neue Industrienormierung voranzutreiben. Die Masse der alten Normen, die neu zu definieren waren, sowie die sich ständig ändernden Vorgaben durch Neuerungen in der Forschung und Technik machten dieses Werk zu einer Sisyphusarbeit. In der DDR wurde den DIN-Normen ab 1955 der Standard TGL (Technische Normen, Gütevorschriften und Lieferbedingungen) gegenübergestellt. Erst mit den am 1. Januar 1968 verbindlich eingeführten Vorgaben der TGL 10629 (Leiteinrichtungen für den Straßenverkehr)[7] waren alle wesentlichen Normierungen rund um die Verkehrszeichen vollständig abgedeckt. Zur Zeit der Einführung der Straßenverkehrs-Ordnung von 1956 gehörte noch die Schilder- und Farbenwelt der Vorkriegszeit zum Alltagsleben. Die frühen Farbgebungen orientierten sich daher noch am RAL-Farbtonregister 840 R, das während des Krieges erschienen war. Mit der Typfarbkarte 5/62, die 1962 veröffentlicht wurde, kam eine erste DDR-eigene Farbnormierung zum Tragen.

Für die Verkehrszeichen fanden dabei folgende Farbtöne Verwendung:[8]

  • Typfarbkarte 5/62: 3000 „Rot“ (= keine Entsprechung im RAL = TGL 21196 (1969): 0605 „Signalrot“)
  • Typfarbkarte 5/62: 1904 „Gelb“ (= keine Entsprechung im RAL = TGL 21196 (1969): 0209 „Chromgelb“)
  • Typfarbkarte 5/62: 5903 „Blau“ (= keine Entsprechung im RAL = TGL 21196 (1969): 1553 „Dunkelblau“)

Das wahrnehmbare Spektrum der Farben im 1976 festgelegten CIE-Lab-Farbraum, gibt die am 1. März 1988 gültig gewordene TGL 21196 wieder.[9] Zwar entstand diese TGL lange nach dem außer Kraft treten der StVO von 1964, doch wurden hier die TGL-Farbwerte erstmals in eine für Bildbearbeitungsprogramme verwertbare Form gebracht. So konnten die Farbwerte auch für die Abbildungen in diesem Artikel eingesetzt werden.

Die Grundfarben für die Verkehrszeichen der StVO waren lediglich mit den unspezifischen Bezeichnungen Rot, Gelb, Blau etc. definiert. Mit diesen Grundfarben konnte anhand der im November 1962 erschienenen TGL 0-6163 das gewünschte Farbspektrum definiert und die am nächsten liegende Farbe aus der Typfarbkarte gewählt werden. Die TGL 0-6163 fußte unmittelbar auf der westdeutschen DIN 6163 „Farben und Farbgrenzen für Signallichter“.

Herstellung

Zu dieser Zeit wurden viele Schilder in langlebiger Emailletechnik hergestellt, wobei zumeist nur die Umrandung plastisch gefalzt wurde, um die Steifheit des Schildes zu erhöhen und damit ein Abplatzen des Emailles zu verhindern. Seltener kamen in dieser Technik Schilder vor, bei denen auch das Motiv erhaben dargestellt wurde. Ein Großteil der Zeichen wurde jedoch aus gewalzen Eisenblechplatten geschnitten, wobei die Motive von den Schildermalern meist mit Schablonen aufgebracht wurden. Beide Techniken – Schilder aus Eisenblech und feuerfester Emaille – wurden empfohlen. Da Eisenblech damals jedoch Mangelware war, wurden als Alternative Holzschilder, Eisenschilder und Schilder aus Kunststoff empfohlen.[10]

Trotz Normvorgaben wichen diese Schablonen bei ein und demselben Motiv teilweise stark voneinander ab. Blechschilder waren zwar wesentlich billiger in der Herstellung als Emailleschilder, dafür aber nicht so lange haltbar. Aufgrund ihrer teilweise sehr langen Laufzeit mussten viele Zeichen mehrfach ausgebessert oder neu übermalt werden. Zumindest im ersten Fall konnten die Retuscheure nicht auf Schablonen zurückgreifen. Zusammen mit einer später zunehmenden Mangelwirtschaft, bei der auf Normfarben oftmals verzichtet werden musste, konnten damit Schilder nicht selten individualisierte Züge annehmen. Das galt auch für die typographisch gestalteten Wegweiser und Ortstafeln.

Um eine reflektierende Wirkung der Zeichen zu erreichen, wie es in Westdeutschland die damals schon länger verwendete selbstklebende Scotchlite-Reflexfolie tat,[11] wurde deren Effekt nachgeahmt, indem die Hersteller kleinste Glaskügelchen in den noch feuchten Farbauftrag einstreuten, wobei die Haltbarkeit dieser Technik standortbedingt war. Andererseits hatten DDR-Ingenieure in den 1950er Jahren bereits einen eigenen Reflexbelag entwickelt, der für Verkehrszeichen und Leiteinrichtungen verwenden werden konnte.[12]

Anbringung

Die Befestigung der Zeichen hatte normalerweise mit eisernen Schellen an Rundpfosten aus Eisenrohr mit einem Durchmesser von acht Zentimeter zu erfolgen. Sie konnten aber auch an Straßenlaternen, Verkehrsmasten und ähnlichem befestigt werden. Wegweiser hatten in der Dunkelheit beleuchtet zu sein. Diese Beleuchtung sollte Teil der öffentlichen Beleuchtung sein.[13] Emaille-Schilder sollten vor ihrer Aufstellung auf einem Brett mit Holzschrauben und Gummiunterlage befestigt werden. Mit dieser Unterlage sollte ein Abplatzen der Emaille während des Schraubenanziehens verhindert werden.[10]

I. Warnzeichen

  • Bild 1 Allgemeine Gefahrstelle (Fahrgeschwindigkeit stark vermindern!)
    Bild 1
    Allgemeine Gefahrstelle (Fahrgeschwindigkeit stark vermindern!)
  • Bild 2 Querrinne (Fahrgeschwindigkeit stark vermindern!)
    Bild 2
    Querrinne (Fahrgeschwindigkeit stark vermindern!)
  • Bild 3 Kurve (Fahrgeschwindigkeit stark vermindern!)
    Bild 3
    Kurve (Fahrgeschwindigkeit stark vermindern!)
  • Bild 4 Kreuzung
    Bild 4
    Kreuzung
  • Bild 5 Starkes Gefälle (Kraftfahrer! Rechtzeitig schalten!)
    Bild 5
    Starkes Gefälle (Kraftfahrer! Rechtzeitig schalten!)
  • Bild 6 Schleudergefahr (Fahrgeschwindigkeit stark vermindern!)
    Bild 6
    Schleudergefahr (Fahrgeschwindigkeit stark vermindern!)
  • Bild 7 Einengung der Fahrbahn
    Bild 7
    Einengung der Fahrbahn
  • Bild 8 Übergang für Fußgänger
    Bild 8
    Übergang für Fußgänger
  • Bild 9 Baustelle (Fahrgeschwindigkeit stark vermindern!)
    Bild 9
    Baustelle (Fahrgeschwindigkeit stark vermindern!)
  • Bild 10 Kinder (Äußerste Vorsicht! Langsam fahren)
    Bild 10
    Kinder (Äußerste Vorsicht! Langsam fahren)
  • Bild 11 Beschrankter Bahnübergang
    Bild 11
    Beschrankter Bahnübergang
  • Bild 12 Unbeschrankter Bahnübergang
    Bild 12
    Unbeschrankter Bahnübergang
  • Bild 13 Dreistreifige Bake (beschrankt links 240 m vor dem Bahnübergang)
    Bild 13
    Dreistreifige Bake (beschrankt links 240 m vor dem Bahnübergang)
  • Bild 13 a Dreistreifige Bake (unbeschrankt rechts 240 m vor dem Bahnübergang)
    Bild 13 a
    Dreistreifige Bake (unbeschrankt rechts 240 m vor dem Bahnübergang)
  • Bild 14 Zweistreifige Bake (links 160 m vor dem Bahnübergang)
    Bild 14
    Zweistreifige Bake (links 160 m vor dem Bahnübergang)
  • Bild 15 Einstreifige Bake (rechts 80 m vor dem Bahnübergang)
    Bild 15
    Einstreifige Bake (rechts 80 m vor dem Bahnübergang)
  • Bild 16 Beschrankter Bahnübergang
    Bild 16
    Beschrankter Bahnübergang
  • Bild 17 Unbeschrankter Bahnübergang (eingleisig)
    Bild 17
    Unbeschrankter Bahnübergang (eingleisig)
  • Bild 17 a Unbeschrankter Bahnübergang (eingleisig mit Haltlichtanlage)
    Bild 17 a
    Unbeschrankter Bahnübergang (eingleisig mit Haltlichtanlage)
  • Bild 18 Unbeschrankter Bahnübergang (mehrgleisig)
    Bild 18
    Unbeschrankter Bahnübergang (mehrgleisig)

II. Verbotszeichen

  • Bild 19 Verkehrsverbot für Fahrzeuge aller Art
    Bild 19
    Verkehrsverbot für Fahrzeuge aller Art
  • Bild 19 a Verkehrsverbot für Durchgangsverkehr
    Bild 19 a
    Verkehrsverbot für Durchgangsverkehr
  • Bild 19 b Verkehrsverbot für Fahrzeuge aller Art (frei für Anlieger)
    Bild 19 b
    Verkehrsverbot für Fahrzeuge aller Art (frei für Anlieger)
  • Bild 20 Verbot einer Fahrtrichtung oder Einfahrt
    Bild 20
    Verbot einer Fahrtrichtung oder Einfahrt
  • Bild 21 Verkehrsverbot für mehrspurige Kraftwagen
    Bild 21
    Verkehrsverbot für mehrspurige Kraftwagen
  • Bild 22 Verkehrsverbot für Krafträder
    Bild 22
    Verkehrsverbot für Krafträder
  • Bild 23 Verkehrsverbot für Kraftwagen und Krafträder
    Bild 23
    Verkehrsverbot für Kraftwagen und Krafträder
  • Bild 24 Verkehrsverbot für Kraftwagen an Sonn- und Feiertagen
    Bild 24
    Verkehrsverbot für Kraftwagen an Sonn- und Feiertagen
  • Bild 25 Verkehrsverbot für Krafträder an Sonn- und Feiertagen
    Bild 25
    Verkehrsverbot für Krafträder an Sonn- und Feiertagen
  • Bild 26 Verkehrsverbot für Radfahrer
    Bild 26
    Verkehrsverbot für Radfahrer
  • Bild 27 Verkehrsverbot für Radfahrer an Sonn- und Feiertagen
    Bild 27
    Verkehrsverbot für Radfahrer an Sonn- und Feiertagen
  • Bild 28 Verkehrsverbot für Gespannfahrzeuge
    Bild 28
    Verkehrsverbot für Gespannfahrzeuge
  • Bild 29 Parkverbot
    Bild 29
    Parkverbot
  • Bild 30 Halteverbot
    Bild 30
    Halteverbot
  • Bild 31 Verkehrsverbot für Fahrzeuge über eine bestimmte Breite
    Bild 31
    Verkehrsverbot für Fahrzeuge über eine bestimmte Breite
  • Bild 32 Verkehrsverbot für Fahrzeuge über eine bestimmte Höhe
    Bild 32
    Verkehrsverbot für Fahrzeuge über eine bestimmte Höhe
  • Bild 33 Verkehrsverbot für Fahrzeuge über ein bestimmtes Gesamtgewicht
    Bild 33
    Verkehrsverbot für Fahrzeuge über ein bestimmtes Gesamtgewicht
  • Bild 34 Geschwindigkeits­beschränkung
    Bild 34
    Geschwindigkeits­beschränkung
  • Bild 34a Ende der Geschwindigkeits­beschränkung
    Bild 34a
    Ende der Geschwindigkeits­beschränkung
  • Bild 35 Überholverbot für Kraftfahrzeuge untereinander
    Bild 35
    Überholverbot für Kraftfahrzeuge untereinander
  • Bild 36 Vorfahrt auf der Hauptstraße beachten!
    Bild 36
    Vorfahrt auf der Hauptstraße beachten!
  • Bild 36 a Vorfahrt der Straßenbahn beachten!
    Bild 36 a
    Vorfahrt der Straßenbahn beachten!
  • Bild 37 Halt! Vorfahrt auf der Hauptstraße beachten!
    Bild 37
    Halt! Vorfahrt auf der Hauptstraße beachten!
  • Bild 38 Zollstelle (Halt für alle Verkehrsteilnehmer)
    Bild 38
    Zollstelle (Halt für alle Verkehrsteilnehmer)

III. Gebotszeichen

  • Bild 39 Einbahnstraße (Benutzung nur in Pfeilrichtung gestattet)
    Bild 39
    Einbahnstraße (Benutzung nur in Pfeilrichtung gestattet)
  • Bild 40 Geradeaus
    Bild 40
    Geradeaus
  • Bild 40 a Rechts
    Bild 40 a
    Rechts
  • Bild 40 b Rechts abbiegen
    Bild 40 b
    Rechts abbiegen
  • Bild 40 c Geradeaus oder rechts abbiegen
    Bild 40 c
    Geradeaus oder rechts abbiegen
  • Bild 40 d Links
    Bild 40 d
    Links
  • Bild 40 e Links abbiegen
    Bild 40 e
    Links abbiegen
  • Bild 40 f Geradeaus oder links abbiegen
    Bild 40 f
    Geradeaus oder links abbiegen
  • Bild 40 g Rechts oder links abbiegen
    Bild 40 g
    Rechts oder links abbiegen
  • Bild 41 Kreisverkehr (Vorgeschriebene Fahrtrichtung rechts, Vorfahrt der Fahrzeuge im Kreisverkehr beachten)
    Bild 41
    Kreisverkehr (Vorgeschriebene Fahrtrichtung rechts, Vorfahrt der Fahrzeuge im Kreisverkehr beachten)
  • Bild 42 Radweg (Gebot für Radfahrer, Verbot für alle anderen Verkehrsteilnehmer)
    Bild 42
    Radweg (Gebot für Radfahrer, Verbot für alle anderen Verkehrsteilnehmer)
  • Bild 43 Gehweg (Gebot für Fußgänger, Verbot für alle anderen Verkehrsteilnehmer)
    Bild 43
    Gehweg (Gebot für Fußgänger, Verbot für alle anderen Verkehrsteilnehmer)
  • Bild 44 Parkplatz
    Bild 44
    Parkplatz
  • Bild 45 Vorsichtszeichen
    Bild 45
    Vorsichtszeichen
  • Bild 45 Vorsichtszeichen „Schule“, Beispiel für die Nutzung des Zeichens
    Bild 45
    Vorsichtszeichen „Schule“, Beispiel für die Nutzung des Zeichens
  • Bild 46 Hilfsposten
    Bild 46
    Hilfsposten

IV. Hinweiszeichen

  • Bild 47 Zeichen für die Hauptverkehrsstraße
    Bild 47
    Zeichen für die Hauptverkehrsstraße
  • Bild 47 a Ende der Hauptverkehrsstraße
    Bild 47 a
    Ende der Hauptverkehrsstraße
  • Bild 48 Schnellstraße „Anfang“
    Bild 48
    Schnellstraße „Anfang“
  • Bild 48 a Schnellstraße „Ende“
    Bild 48 a
    Schnellstraße „Ende“
  • Bild 49 Nummernschild für Fernverkehrsstraßen
    Bild 49
    Nummernschild für Fernverkehrsstraßen
  • Bild 50 Wegweiser für Fernverkehrsstraßen
    Bild 50
    Wegweiser für Fernverkehrsstraßen
  • Bild 51 Wegweiser für sonstige befestigte Straßen
    Bild 51
    Wegweiser für sonstige befestigte Straßen
  • Bild 52 Wegweiser für unbefestigte Straßen
    Bild 52
    Wegweiser für unbefestigte Straßen
  • Bild 53 Ortstafel (Vorderseite in Fahrtrichtung rechts am Ortseingang aufgestellt)
    Bild 53
    Ortstafel (Vorderseite in Fahrtrichtung rechts am Ortseingang aufgestellt)
  • Bild 53 a Ortstafel (Rückseite in Fahrtrichtung links am Ortsausgang aufgestellt)
    Bild 53 a
    Ortstafel (Rückseite in Fahrtrichtung links am Ortsausgang aufgestellt)
  • Bild 54 a Vorwegweiser
    Bild 54 a
    Vorwegweiser
  • Bild 54 b Vorwegweiser vor Straßenkreuzungen und Abzweigungen
    Bild 54 b
    Vorwegweiser vor Straßenkreuzungen und Abzweigungen
  • Bild 54 c Vorwegweiser
    Bild 54 c
    Vorwegweiser
  • Bild 54 d Vorwegweiser
    Bild 54 d
    Vorwegweiser
  • Bild 54 e Vorwegweiser
    Bild 54 e
    Vorwegweiser
  • Bild 54 f Vorwegweiser
    Bild 54 f
    Vorwegweiser

V. Verkehrsleiteinrichtungen

  • Bild 53 Signalscheiben auf Drehgestellen zur Verkehrsregelung bei halbseitigen Sperrungen
    Bild 53
    Signalscheiben auf Drehgestellen zur Verkehrsregelung bei halbseitigen Sperrungen
  • Bild 55 Tafel für Umleitung des Verkehrs auf Fernverkehrsstraßen oder Straßen l. und ll. Ordnung
    Bild 55
    Tafel für Umleitung des Verkehrs auf Fernverkehrsstraßen oder Straßen l. und ll. Ordnung
  • Bild 56 Umleitung (Wegweiser im Verlauf der Umleitungsstrecke)
    Bild 56
    Umleitung (Wegweiser im Verlauf der Umleitungsstrecke)

Leitsteine und Leitpflöcke

Die Bestimmungen der Vorläufigen Richtlinien für den Ausbau der Landstraßen (RAL 1937) vom Dezember 1942 galten in der DDR weiter. Sie wurden lediglich textlich leicht modifiziert, wie das Fachbuch Linienführung im Straßenbau vom März 1956 bestätigt. Danach sollten die „Leitsteine“ möglichst aus hellem und wetterbeständigen Naturstein hergestellt werden. Betonsteine sollten nur in Ausnahmefällen Verwendung finden, beispielsweise wenn Natursteine fehlten oder deren Frachtkosten zu hoch seien. Es galten auch weiterhin die bereits 1942 festgelegten Sicherungen für den Verkehr:

1. Leitsteine und Leitpflöcke,
2. Baumspiegel,
3. Schutzanlagen (Geländer und Brüstungen),
4. Trennstriche.

Wie die konkreten Angaben in dem Fachbuch Linienführung im Straßenbau beweisen, blieben die Abmessungen der Steine und ihre farbliche Gestaltung identisch, wobei auf eine Abbildung – wie 1942 – verzichtet werden konnte.[14]

  • Leitsteine nach Tafel VIII zu RAL 1937 vom Dezember 1942
    Leitsteine
    nach Tafel VIII zu RAL 1937 vom Dezember 1942
  • Leitpflock in der sowohl für Westdeutschland als auch für die DDR identischen Ausführung
    Leitpflock
    in der sowohl für Westdeutschland als auch für die DDR identischen Ausführung

Haltestellenzeichen für Straßenbahnen und Kraftfahrlinien

Die Zeichen Haltestelle für Straßenbahnen und Haltestelle für Kraftfahrlinien wurden ursprünglich im Reichsverkehrsblatt (RVkBl) 1939[15] veröffentlicht, sind in der Straßenverkehrs-Ordnung jedoch nicht enthalten gewesen. Die Verordnung aus dem Reichsverkehrsblatt mit den dort enthaltenen Haltestellenzeichen für Straßenbahnen blieb durch die am 1. April 1960 in Kraft getretene neue Verordnung über den Bau und Betrieb der Straßenbahnen (BOStrab) vom 8. Dezember 1959 unberührt. Die neue BOStrab stellte lediglich die Vorgängerverordnung von 1937 außer Kraft. In ihren Anlagen bestätigte die BOStrab von 1959 die bisherigen Haltestellenzeichen für Straßenbahnen. Auch das Haltestellenzeichen für Kraftfahrlinien galt in der bekannten Form weiter.

  • Signal St 1 (BOStrab 1958) Haltestellenzeichen für Straßenbahnen (Durchmesser 350 mm) − RVkBl 1939 −
    Signal St 1
    (BOStrab 1958)
    Haltestellenzeichen für Straßenbahnen
    (Durchmesser 350 mm)
    − RVkBl 1939 −
  • Signal St 1 (BOStrab 1958) Haltestellenzeichen für Straßenbahnen (Durchmesser 450 mm) − RVkBl 1939 −
    Signal St 1
    (BOStrab 1958)
    Haltestellenzeichen für Straßenbahnen
    (Durchmesser 450 mm)
    − RVkBl 1939 −
  • Haltestellenzeichen für Kraftfahrlinien (Durchmesser 250 mm) − RVkBl 1939 −
    Haltestellenzeichen für Kraftfahrlinien
    (Durchmesser 250 mm)
    − RVkBl 1939 −
  • Haltestellenzeichen für Kraftfahrlinien (Durchmesser 350 mm) − RVkBl 1939 −
    Haltestellenzeichen für Kraftfahrlinien
    (Durchmesser 350 mm)
    − RVkBl 1939 −
  • Signal St 3 Doppelhaltestelle (BOStrab 1959) Haltestellenzeichen für Straßenbahnen (Doppelhaltestelle) − RVkBl 1939 −
    Signal St 3
    Doppelhaltestelle
    (BOStrab 1959)
    Haltestellenzeichen für Straßenbahnen (Doppelhaltestelle)
    − RVkBl 1939 −

Bis 1964 nachträglich verordnete Bilder sowie zusätzliche Neuerungen

Die Erste Durchführungsbestimmung zur Straßenverkehrsordnung vom 15. November 1961 gab vor, dass Regulierungsposten der Nationalen Volksarmee zusätzlich zu den Verkehrsposten der Deutschen Volkspolizei regelnd in den Verkehr eingreifen durften. Die Soldaten hatten Stahlhelm und rote Armbinde zu tragen. Weisungen und Zeichen waren mit roten oder gelben Signalflaggen nach Anlage 1 Bild B zu geben, bei Dunkelheit oder schlechter Sicht waren grüne, gelbe oder rote Lichtsignale einzusetzen. Mit der Verkündigung am 24. Januar 1962 trat diese Bestimmung in Kraft.[16]

Autobahnzeichen

Die Autobahnzeichen waren in diesem Zeitabschnitt noch nicht Teil der Straßenverkehrs-Ordnung und wurden gesondert geregelt. Da die großen Autobahntafeln zu dieser Zeit noch von verschiedenen Schildermalern mit der Hand gemalt wurden, wichen die Texte und Zeichnungen optisch voneinander ab. Die blauen Zeichen übernahmen in ihrer Ausführung die Normen der Vorkriegszeit.

  • Einfahrt zur Autobahn (1959)
    Einfahrt zur Autobahn
    (1959)
  • Ausfahrt von der Autobahn (1959)
    Ausfahrt von der Autobahn
    (1959)
  • Ankündigungstafel Abzweigung (1959)
    Ankündigungstafel Abzweigung
    (1959)
  • Vor einer Ausfahrt steht folgendes Schild: 1000 m (1959)
    Vor einer Ausfahrt steht folgendes Schild:
    1000 m
    (1959)
  • Vor einer Ausfahrt steht folgendes Schild: 1000 m (1950er Jahre)
    Vor einer Ausfahrt steht folgendes Schild:
    1000 m
    (1950er Jahre)
  • Achtung! Wildwechsel auf 700 m (1959)
    Achtung! Wildwechsel
    auf 700 m
    (1959)
  • Bake: 600 Meter zur Ausfahrt
    Bake: 600 Meter zur Ausfahrt
  • Bake: 400 Meter zur Ausfahrt
    Bake: 400 Meter zur Ausfahrt
  • Bake: 200 Meter zur Ausfahrt
    Bake: 200 Meter zur Ausfahrt
  • Verkehrsregelung bei Sperrung einer Fahrbahn in 450 m (1959)
    Verkehrsregelung bei Sperrung einer Fahrbahn in 450 m
    (1959)
  • Verkehrsregelung bei Sperrung einer Fahrbahn in 300 m (1959)
    Verkehrsregelung bei Sperrung einer Fahrbahn in 300 m
    (1959)
  • Verkehrsregelung bei Sperrung einer Fahrbahn Gegenverkehr in 150 m (1959)
    Verkehrsregelung bei Sperrung einer Fahrbahn Gegenverkehr in 150 m
    (1959)
  • Verkehrsregelung bei Sperrung einer Fahrbahn Gegenverkehr (1959)
    Verkehrsregelung bei Sperrung einer Fahrbahn Gegenverkehr
    (1959)

Literatur

  • Verordnung über das Verhalten im Straßenverkehr (Straßenverkehrs-Ordnung - StVO -) Vom 4. Oktober 1956. In: Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil I, Nr. 103, Berlin, den 20. November 1956, S. 1239–1251.
  • Günther Mellenthin: Fahren in Kolonne. Die neuen Verkehrszeichen gemäß Straßenverkehrsordnung vom 4. Oktober 1956. Nachtrag. Verlag des Ministeriums für Nationale Verteidigung, 1956
  • Rolf Jedicke: Verordnung über das Verhalten im Straßenverkehr – Straßenverkehrsordnung (StVO) – vom 4. Oktober 1956. In: Der deutsche Straßenverkehr. Sonderheft, November 1956
Commons: Ostdeutsche Verkehrszeichen – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

Anmerkungen

  1. Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil I, Nr. 103, Berlin, den 20. November 1956, S. 1239–1251.
  2. Siegfried Mampel: Der Sowjetsektor von Berlin. Eine Analyse seines äußeren und inneren Status. Metzner, Frankfurt a. M. 1963, S. 315.
  3. Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil I, Nr. 103, Berlin, den 20. November 1956, S. 1239–1251; hier: S. 1250.
  4. Bundesgesetzblatt Teil I, Nr. 19, Tag der Ausgabe: Bonn, 30. April 1956, S. 217.
  5. Siehe: Bundesgesetzblatt Teil I, Jahrgang 1956, Nr. 19, Tag der Ausgabe: Bonn, 30. April 1956, S. 359 sowie Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil I, Nr. 103, Tag der Ausgabe: Berlin, 20. November 1956, Verordnung über das Verhalten im Straßenverkehr (Straßenverkehrs-Ordnung – StVO –) vom 4. Oktober 1956, § 4, III. Gebotszeichen.
  6. Falco Werkentin: Politische Strafjustiz in der Ära Ulbricht. Vom bekennenden Terror zur verdeckten Repression. Links, Berlin 1997, ISBN 3-86153-150-X, S. 346–247; Siegfried Prokop: 1956 – DDR am Scheideweg. Opposition und neue Konzepte der Intelligenz. Homilius, Berlin 2006, ISBN 3-89706-862-1, S. 83.
  7. Siehe insbesondere: TGL 10629, Blatt 2: Leiteinrichtungen für den Straßenverkehr – Verkehrszeichen – Schilder; TGL 10629, Blatt 3: Leiteinrichtungen für den Straßenverkehr – Verkehrszeichen – Symbole, Farbe, Schrift
  8. TGL 21196 (Januar 1969): Anstrichstoffe – Farbregister
  9. TGL 21196 (Juni 1987): Anstrichstoffe – Farbregister – Vorzugsfarben
  10. a b Theodor Menken, Paul Gleibe: Handbuch des Stadtstraßenbaus und der städtischen Straßenreinigung. Verlag Technik, Berlin 1956. S. 176.
  11. Industrie-Berichte: Scotchlite-Reflexfolie für Seezeichenzwecke In: Hansa. Wöchentlich erscheinendes Zentralorgan für Schiffahrt, Schiffbau, Hafen, 94, 29/30, 1957, S. 1640.
  12. K. Linemann: Diskussionsbeitrag zum Aufsatz Lukacs. In: Bauplanung. Bautechnik, 12, 1958, S. 83.
  13. Theodor Menken, Paul Gleibe: Handbuch des Stadtstraßenbaus und der städtischen Straßenreinigung. Verlag Technik, Berlin 1956. S. 174.
  14. Erwin Fuchs: Linienführung im Straßenbau, Fachbuchverlag Leipzig, Leipzig 1956, S. 139.
  15. Anordnung des Reichsverkehrsministers zur Einführung einheitlicher Haltestellenzeichen für Straßenbahnen und Kraftfahrlinien. In: Reichsverkehrsblatt B, Nr. 33 vom 29. Juli 1939
  16. Erste Durchführungsbestimmung zur Straßenverkehrsordnung. Vom 15. November 1961. In: Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik, Teil ⅠⅠ, 1962, S. 41.
Bildtafeln deutscher Verkehrszeichen